Jugendschutz
Jugendschutz
Einlass ab 16 Jahren (unter 18 nur bis 24 Uhr - gegen Vorlage und Abgabe eines Ausweises am Eingang). Oder in Begleitung eines Personenfürsorge Berechtigten (mit ausgefüllten Vordruck und gegen Vorlage des Personalausweises und der Ausweiskopie eines Elternteils).
Jugendschutzgesetz:
Link: Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendschutzformular:
Download: Jugendschutzformular








